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Stiften und vererben

Mit einem Vermächtnis oder einer Zustiftung leisten Sie einen substanziellen Beitrag für den Fortbestand und den Ausbau unserer Hilfe weltweit. Eine Investition, die über Ihr Leben hinaus wirkt.

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Stiftung Deutsche Cleft Kinderhilfe

Langfristig helfen und heilen – so das Motto der Stiftung, die die Projekte unseres Vereins unterstützt. Ins Leben gerufen wurde sie von unserem ehemaligen Vorstand Dr. Dr. med. Heinz Lübbe.

Spaltkinder mit einer besonders schweren Fehlbildung brauchen eine besondere Behandlung. Oft sind mehrere komplexe Operationen und Folgetherapien nötig. Eine kapitalkräftige Stiftung liefert den sicheren Grundstock für diese langfristige Hilfe.

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Mit einer Zustiftung Stifter*in werden

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitalstock, aus dessen Erträgen wir dauerhaft fördern können. Der Mindestzustiftungsbetrag beträgt 1.000 Euro. Neben Geldbeträgen können auch Wertpapiere, Grundstücke, Immobilien oder Sachwerte wie Sammlungen gestiftet werden. Die Deutsche Cleft Kinderhilfe Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, sodass Sie von der maximal möglichen Steuerersparnis, mit einer Abzugsmöglichkeit von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, profitieren.

Die Zustiftung wird wie das Stiftungskapital in einer sicheren Anlageform über das Haus des Stiftens mit Sitz in München angelegt und bleibt zeitlich unbegrenzt erhalten. Das Stiftungsvermögen darf von niemandem angetastet werden, nur die jährlichen Erträge werden satzungsgemäß für die Hilfe eingesetzt.

Werden Sie mit Ihrer Zustiftung Teil der Stiftergemeinschaft. Investieren Sie in eine nachhaltige Kinderhilfe.

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„Es ist unsere Aufgabe zu helfen. Damit Kinder auch in Zukunft lachen können.“

 

– Dr. Dr. med. Heinz Lübbe –
* 11. März 1941    † 24. September 2015

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Der letzte Wille

Mit einem Vermächtnis spenden Sie Hoffnung und Leben über Ihr eigenes Leben hinaus. Die Deutsche Cleft Kinderhilfe ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Nachlassspende können Sie ohne Abzüge Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, die ohne unsere Hilfe kaum eine Chance im Leben hätten, eine bessere Zukunft geben.

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Spendenkonto:
Stiftung Deutsche Cleft Kinderhilfe
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE75 7002 0500 6821 9401 94
BIC: BFSWDE33MUE

 

 

 

Barstiftungen sind ab 1.000 Euro möglich.

Bitte vermerken Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“. Herzlichen Dank!

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Ihre Ansprechpartnerin
Andrea Weiberg
Geschäftsführerin
0761 137976-15 andrea.weiberg@spaltkinder.org