Stiften und vererben
Mit einem Vermächtnis oder einer Zustiftung leisten Sie einen substanziellen Beitrag für den Fortbestand und den Ausbau unserer Hilfe weltweit. Eine Investition, die über Ihr Leben hinaus wirkt.
Gut zu wissen: Die Deutsche Cleft Kinderhilfe ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Mit einer Testamentsspende können Sie ohne Abzug einer Erbschaftssteuer bedürftigen Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten eine bessere Zukunft geben. Im Falle einer Zustiftung säen Sie langfristig Hoffnung.
Testamentsspende
Es gibt viele Gründe, ein Testament zu verfassen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Vor allem aber ist es eine sehr persönliche Angelegenheit. Wenn Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten, beraten wir Sie gerne.
Zustiftung
Langfristig helfen und heilen – so das Motto der Stiftung Deutsche Cleft Kinderhilfe. Ins Leben gerufen wurde sie von unserem ehemaligen Präsidenten Dr. Dr. med. Heinz Lübbe († 2015).
Immer wieder treffen wir auf Kinder mit einer besonders schweren Fehlbildung. Oft sind mehrere komplexe Operationen und Folgetherapien nötig. Solche Einzelfälle finanzieren wir durch Mittel unserer Stiftung. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitalstock der Stiftung, aus dessen Erträgen wir dauerhaft fördern können. Der Mindestbetrag einer Zustiftung sind 1.000 Euro.
Die Stiftung Deutsche Cleft Kinderhilfe wird treuhänderisch verwaltet von der rechtsfähigen Stiftung Kinderfonds, Landshuter Allee 11, 80637 München. Die Zustiftung wird wie das Stiftungskapital in einer sicheren Anlageform angelegt und bleibt zeitlich unbegrenzt erhalten. Das Stiftungsvermögen darf von niemandem angetastet werden, nur die jährlichen Erträge werden satzungsgemäß für die Hilfe eingesetzt.
Werden Sie mit Ihrer Zustiftung Teil der Stiftergemeinschaft und investieren Sie in eine nachhaltige Kinderhilfe.
Ihre Ansprechpartnerin
Spendenkonto:
Stiftung Deutsche Cleft Kinderhilfe
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE75 7002 0500 6821 9401 94
BIC: BFSWDE33MUE
Info:
Barstiftungen sind ab 1.000 Euro möglich.
Bitte vermerken Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“.
Herzlichen Dank!
Mit einer monatlichen Spende in Höhe von 25 Euro finanzieren Sie jedes Jahr einem Kind die lebensverändernde Operation.
Ein kleiner Betrag, der Großes bewirkt.