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Mittelherkunft und -verwendung

Gemäß unserem Satzungszweck fungieren wir als Krankenkasse für bedürftige Patientinnen und Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Mit unseren Spendeneinnahmen finanzieren wir die durchgeführten Behandlungen sowie die Sicherung unserer Hilfsstrukturen in unseren Projektländern. Jede Behandlung wird von den Behandelnden vor Ort in unserer Patientendatenbank dokumentiert. Nach Kontrolle der Dokumentationen erstatten wir die Kosten monatlich von Deutschland aus direkt an unsere Projektpartner in Form einer Operationspauschale. Aktuell sind das durchschnittlich 300 Euro pro durchgeführter Operation. Darin enthalten sind u. a. der Krankenhausaufenthalt, Narkosemittel und Medikamente sowie eine Aufwandsentschädigung für die Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und die Projektkoordination. Unsere Partnerkrankenhäuser stellen uns die medizinische Infrastruktur in aller Regel unter dem üblichen Marktpreis zur Verfügung, dies ist ebenfalls Teil der Operationspauschale.

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Spendeneinnahmen und Ausgaben

Unseren Erfolg messen wir vor allem an der Zahl der durchgeführten Operationen in unseren Projektländern. Seit 2016 können wir wir eine erfreuliche Steigerung der Operationszahlen verzeichnen. 2021 finanzierten wir mehr als 6.800 Operationen. Das sind knapp 600 Operationen mehr als 2019, dem Jahr vor Ausbruch der Pandemie. Demgegenüber stehen Kosten zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke in Höhe von 2.484.920 Euro. 

 

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Ausgaben Hilfeleistung
Anzahl Operationen
2016
1.354.499 €
4.225
2017
1.615.931€
4.289
2018
1.714.500 €
5.088
2019
2.020.300 €
6.280
2020
1.761.000 €
4.634
2021
2.484.920 €
6.878
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Werbe- und Verwaltungsausgaben

Ganz ohne Werbe- und Verwaltungsausgaben geht es nicht. Durch sie generieren wir unsere Spenden und organisieren die zielgerichtete Verwendung dieser. Dennoch versuchen wir, diese so weit es geht zu reduzieren. So verzichten wir bei unseren Spendenbriefen zum Beispiel auf Beigaben, wie Kugelschreiber, Briefpapier oder sonstige „Incentives“, die unnötig Produktions- und Portokosten zur Folge haben. Zur Gewinnung von neuen Spenderinnen und Spendern ist unser TV-Spot ein wichtiges Instrument. Dieser wird „pro bono“ auf verschiedenen Sendern der RTL-Mediengruppe geschaltet, wofür wir sehr dankbar sind.

2021 lag der Aufwand für Mittelbeschaffung und Werbung bei rund 14 Prozent, der Anteil der Verwaltungsausgaben unter 3 Prozent. Fast 83 Prozent der Kosten flossen in die Förderung unserer Hilfsprojekte.

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DZI Spenden-Siegel

Ein Siegel des Vertrauens: Für den verantwortungsbewussten Einsatz unserer Spenden werden wir bereits seit 2012 (auf Basis des Jahresabschlusses 2010) mit dem DZI Spenden-Siegel ausgezeichnet. Vergeben wird das Siegel vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) mit Sitz in Berlin. Das DZI Spenden-Siegel bescheinigt den zertifizierten Organisationen einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit den ihr anvertrauten Spenden.

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Jahresberichte

Unsere Jahresabschlüsse werden gemäß DZI-Vorgaben von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Diesen detaillierten Finanzbericht veröffentlichen wir immer am 1. Oktober des jeweiligen Folgejahres in unserem Online-Jahresbericht, den Sie sich hier auch als pdf herunterladen können. In der Vorab-Version liegt der Fokus auf einem umfassenden Jahresrückblick mit Impressionen aus unseren Projektländern. Diesen Vorab-Bericht können Sie auch in gedruckter Form bei uns bestellen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

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Jahresbericht 2021
zum PDF-Download
Jahresbericht 2020
zum PDF-Download
Jahresbericht 2019
zum PDF-Download
Jahresbericht 2018
zum PDF-Download
Jahresbericht 2017
zum PDF-Download
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Gemeinnützigkeit

Der Deutsche Cleft Kinderhilfe e. V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Freiburg-Stadt, Steuernummer 06469/47127, vom 13.01.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Aufgrund unserer Gemeinnützigkeit dürfen wir für erhaltene Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, erfolgt der Versand dieser gesammelt zu Beginn des jeweiligen Folgejahres.