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Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung unserer Arbeit. Wir werden Sie zukünftig über die von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen auf Grundlage von § 7 Abs.3 UWG, Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden halten. Sie können dem jederzeit widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken, eine E-Mail an info@spaltkinder.org senden oder sich per Post (Deutsche Cleft Kinderhilfe e.V., Stühlingerstraße 11, 79106 Freiburg) an uns wenden. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Deutsche Cleft Kinderhilfe e. V. ist als eingetragene gemeinnützige Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und unter der Steuernummer 06469/47127 bei den Finanzbehörden registriert.
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Spendenkonto
Deutsche Cleft Kinderhilfe e.V.
SozialBank
IBAN: DE29 3702 0500 0008 4842 00
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FAQs
Wie setzen sich die Operationskosten zusammen?
In den Operationskosten enthalten sind der stationäre Aufenthalt inklusive Verpflegung, Medikamente, das benötigte medizinische Material sowie der chirurgische Eingriff selbst.
Die 300 Euro Operationskosten sind ein kalkulatorischer Durchschnittswert aus den realen Kosten, die von Projektland zu Projektland variieren.
Kann ich sicher sein, dass meine Spende sinnvoll eingesetzt wird?
Transparenz ist uns ein großes Anliegen. Jedes Jahr unterziehen wir uns einer aufwändigen Prüfung durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Bereits seit 2012 sind wir mit dem DZI Spenden-Siegel für den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Spendeneinnahmen zertifiziert.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Wir versenden die Spendenbescheinigungen immer automatisiert im Januar des jeweiligen Folgejahres. So reduzieren wir unseren Verwaltungsaufwand und damit die Kosten. Spender*innen, die mehrfach im Jahr spenden, erhalten eine Sammelbestätigung, auf der alle Spenden zur Angabe beim Finanzamt quittiert sind.
Um Spenden bis zu 300 Euro steuerlich geltend zu machen, braucht es nicht zwingend eine Spendenbescheinigung. Das Finanzamt akzeptiert den Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Spenden als vereinfachten Spendennachweis.