FAQs

Kann ich das Kind auswählen, dem ich die Operation finanzieren möchte?

Eine Vorauswahl eines bestimmten Kindes ist nicht möglich. Alle unsere Patientinnen und Patienten sind gleichermaßen auf unsere Hilfe angewiesen. Jede Behandlung wird von unseren Teams vor Ort dokumentiert. Einmal pro Monat kontrollieren wir alle erfassten Behandlungen und vergeben dann die Operationspatenschaften. Die Informationen zu "Ihrem" Kind und der von Ihnen finanzierten Behandlung erhalten Sie im Nachhinein, d. h. nach Verwendung Ihrer Spende. Wir senden Ihnen dazu per E-Mail einen passwortgeschützten Link, über den Sie Zugang in unsere Patientendatenbank bekommen.

Kann ich eine Operationspatenschaft für ein Kind in einem bestimmten Land übernehmen?

Aktuell sind Operationspatenschaften in Indien, Bangladesch und Pakistan möglich. Sollten Sie darüber hinaus ein "Wunschland" haben, das Ihnen besonders am Herzen liegt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kann ich ein Kind, dessen Behandlung ich finanziert habe, auch anderweitig unterstützen?

Der Fokus unserer Hilfe liegt auf der medizinischen Betreuung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Die Operationspatenschaft ist eine reine Behandlungspatenschaft. In Abgrenzung zu einer klassischen Patenschaft finanzieren Sie als Operationspatin oder -pate einmalig die Behandlung eines Kindes. Sollte das von Ihnen unterstützte Kind ein zweites Mal operiert worden sein, informieren wir Sie darüber und Sie können entscheiden, ob Sie auch diese Operation finanzieren möchten. Eine anderweitige Unterstützung des Kindes ist nicht möglich.

Wie setzen sich die Operationskosten zusammen?

In den Operationskosten enthalten sind Aufklärung und Betreuung der Eltern durch unser Team vor Ort, der stationäre Aufenthalt inklusive Verpflegung, Medikamente, das benötigte medizinische Material sowie der chirurgische Eingriff selbst inklusive der Anästhesie.

Die 300 Euro sind ein kalkulatorischer Durchschnittswert aus den realen Kosten, die von Projektland zu Projektland variieren.

Ein wesentlicher Grundsatz unserer Arbeit ist der Aufbau einheimischer Strukturen. So können wir mit lokalen Preisen kalkulieren. Hinzukommt, dass die Hilfe vor Ort selbstständig von unseren Partnern organisiert wird. Die leitenden Chirurginnen und Chirurgen erhalten eine Aufwandsentschädigung, unsere Partnerkrankenhäuser stellen uns die medizinische Infrastruktur in der Regel unter dem üblichen Marktpreis zur Verfügung.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Wir versenden die Spendenbescheinigungen immer automatisiert im Januar des jeweiligen Folgejahres. So reduzieren wir unseren Verwaltungsaufwand und damit die Kosten. Spender*innen, die mehrfach im Jahr spenden, erhalten eine Sammelbestätigung, auf der alle Spenden zur Angabe beim Finanzamt quittiert sind.

Um Spenden bis zu 300 Euro steuerlich geltend zu machen, braucht es nicht zwingend eine Spendenbescheinigung. Das Finanzamt akzeptiert den Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Spenden als vereinfachten Spendennachweis.

Aktion Lächel-Los