Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung unserer Arbeit. Wir werden Sie zukünftig über die von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen auf Grundlage von § 7 Abs.3 UWG, Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden halten. Sie können dem jederzeit widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken, eine E-Mail an info@spaltkinder.org senden oder sich per Post (Deutsche Cleft Kinderhilfe e.V., Stühlingerstraße 11, 79106 Freiburg) an uns wenden. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Deutsche Cleft Kinderhilfe e. V. ist als eingetragene gemeinnützige Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und unter der Steuernummer 06469/47127 bei den Finanzbehörden registriert.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Operationspatenschaft?
Als Operationspate/-patin bekommen Sie direkten Einblick in unsere Arbeit: Wir verwenden Ihre Spende für die Operation eines konkreten Kindes, das wir Ihnen anschließend vorstellen. Sie erhalten ein persönliches Patenblatt mit Informationen zu dem "Ihrem" Kind und mit Bildern vor und nach der Operation. Die Operationspatenschaft ist eine einmalige Unterstützung und nicht an eine dauerhafte Verpflichtung gebunden. Weitere Infos zur Operationspatenschaft finden Sie hier.
Kann ich das Kind auswählen, dem ich die Operation finanzieren möchte?
Eine Vorauswahl eines bestimmten Kindes ist nicht möglich. Alle unsere Patientinnen und Patienten sind gleichermaßen auf unsere Hilfe angewiesen. Jede Behandlung wird von unseren Teams vor Ort dokumentiert. Einmal pro Monat kontrollieren wir alle erfassten Behandlungen und vergeben dann die Operationspatenschaften. Die Informationen zu "Ihrem" Kind und der von Ihnen finanzierten Behandlung erhalten Sie im Nachhinein, d. h. nach Verwendung Ihrer Spende. Wir senden Ihnen dazu per E-Mail Ihr persönliches Patenblatt mit Informationen zu dem operierten Kind mit Bildern vor und nach der Operation.
Kann ich eine Operationspatenschaft für ein Kind in einem bestimmten Land übernehmen?
Aktuell sind Operationspatenschaften in Indien, Bangladesch und Pakistan möglich. Sollten Sie darüber hinaus ein "Wunschland" haben, das Ihnen besonders am Herzen liegt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kann ich ein Kind, dessen Behandlung ich finanziert habe, auch anderweitig unterstützen?
Der Fokus unserer Hilfe liegt auf der medizinischen Betreuung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Die Operationspatenschaft ist eine reine Behandlungspatenschaft. In Abgrenzung zu einer klassischen Patenschaft finanzieren Sie als Operationspatin oder -pate einmalig die Behandlung eines Kindes. Sollte das von Ihnen unterstützte Kind ein zweites Mal operiert worden sein, informieren wir Sie darüber und Sie können entscheiden, ob Sie auch diese Operation finanzieren möchten. Eine anderweitige Unterstützung des Kindes ist nicht möglich.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Wir versenden die Spendenbescheinigungen immer automatisiert im Januar des jeweiligen Folgejahres. So reduzieren wir unseren Verwaltungsaufwand und damit die Kosten. Spender*innen, die mehrfach im Jahr spenden, erhalten eine Sammelbestätigung, auf der alle Spenden zur Angabe beim Finanzamt quittiert sind.
Um Spenden bis zu 300 Euro steuerlich geltend zu machen, braucht es nicht zwingend eine Spendenbescheinigung. Das Finanzamt akzeptiert den Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Spenden als vereinfachten Spendennachweis.
Was ist der zusätzliche Beitrag zur Gebührenübernahme?
Bei der sicheren Abwicklung Ihrer Spende fallen transaktionsabhängige Gebühren seitens der Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Stripe an. Mit dem freiwilligen Zusatzbeitrag übernehmen Sie für uns diese Gebühren.
Sie haben Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Spendenkonto
Deutsche Cleft Kinderhilfe e.V.
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